Inklusionsbeauftragte

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern, liebe KollegInnen,

Seit den Beschlüssen des Kulturministeriums im Jahre 2011 ist jede Schule eine inklusive Schule, die „als Lern- und Lebensraum für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf” (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2011) fungiert. 

Inklusion bedeutet, dass jede Person mit all ihren Ecken und Kanten bei uns willkommen ist. Ich freue mich seit 2017 am Gymnasium Fürstenried als Lehrkraft und als Inklusionsbeauftragte mit an Bord zu sein.

Transparenz ist für mich das A und O, da ich der Ansicht bin, dass es sich lohnt immer mit offenen Karten zu spielen. Somit kläre ich jede meiner Klassen am Schuljahresanfang über meine Behinderung und die damit einhergehenden Einschränkungen meiner Beweglichkeit und meiner Sehkraft auf. So können sich die SchülerInnen gut auf unsere gemeinsame Zeit einstellen und sind sich so von Anfang an bewusst, dass wir beispielsweise am Wandertag keinen Marathon laufen werden.

 Meine Aufgabenbereiche als Inklusionsbeauftragte sind:

  • Ansprech- und Kooperationspartnerin in allen Fragestellungen zur Inklusion
  • Ansprechpartnerin und Mediatorin für SchülerInnen, Lehrkräfte und für die Schulleitung im konkreten Inklusionsfall

Alle mir mitgeteilten Informationen unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Konkret heißt das, dass ich für jeden ein offenes Ohr habe, der sich mit dem Thema Inklusion beschäftigt oder der ein persönliches Anliegen in diesem Bereich hat.

Eva Sussick