FAQ

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schulalltag und -betrieb am Gymnasium Fürstenried. Die FAQ sind nach Themenfelder geordnet. Diese Seite wird ständig aktualisiert und erweitert. Wir hoffen Ihnen damit, einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen zu ermöglichen.

Allgemeines zum Unterricht

Unsere Stundenplaner sind stets darum bemüht, den Unterricht von abwesenden Lehrkräften vertreten zu lassen. Diese Vertretungen werden, sobald bekannt, in den Vertretungsplan eingetragen. Sollte dennoch einmal eine Randstunde ausfallen, ist dies ebenfalls dem Vertretungsplan zu entnehmen. Der Vertretungsplan ist immer aktuell über das Elternportal bzw. über die App DSBmobile einzusehen. Wenn Unterricht kurzfristig ausfällt, können die Schülerinnen und Schüler im Sekretariat ihre Eltern mit dem eigenen Telefon oder über das Schultelefon informieren.

Ja, auch bei Unterrichtsausfall findet die OGS statt. Die Schülerinnen und Schüler können dann schon einmal in der ausgefallenen Randstunde zu Mittag essen. Die Mensa ist ab ca. 12.00 Uhr geöffnet.

Die Aufsichtspflicht an bayerischen Schulen „erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen“ BaySchO (§ 22). Daher dürfen die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe während der Unterrichtszeit, z.B. in Freistunden oder Pausen, das Schulgelände nicht verlassen. Es besteht für diese Jahrgangsstufen an unserer Schule auch ein Supermarkt-Verbot. Erst nach Unterrichtsende dürfen die Kinder das Schulgelände verlassen. Das gilt auch für die OGS. Nach Unterrichtsende empfehlen wir, so lange die Kinder unbeaufsichtigt sind, den direkten Weg nach Hause (vor weiteren Unternehmungen).

Leistungsstand & Unterstützung

Am Gymnasium Fürstenried erhalten die Eltern gemäß der MODUS-Maßnahme Nr. 35 (vgl. Anlage 1 BaySchO i.V.m. §3 Abs.2 Satz 1) an zwei Zeitpunkten im Dezember sowie im April einen detaillierten schriftlichen Überblick über die Leistungen ihres Kindes. Dadurch haben die Eltern an mehreren Zeitpunkten im Schuljahr die Möglichkeit, sich einen guten Eindruck über den aktuellen Leistungsstand ihres Kindes zu verschaffen. Zum Ende des Schuljahres wird das Jahreszeugnis am letzten Schultag ausgegeben. Generell besteht die Möglichkeit über die einzelnen Fachlehrkräfte den Leistungsstand des Kindes zu erfragen (siehe “Kommunikation & Netiquette”).

In Fragen der Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder im schulischen Alltag stehen den Eltern in erster Linie die Fachlehrer und insbesondere die Klassenleitung zur Seite. Sollten spezifische Fragen oder Probleme auftreten, kann man sich zusätzlich vertraunesvoll an unsere Beratungslehrkraft wenden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, bei persönlichen Problemen Unterstützung durch unsere schulpsychologische Beratung bzw. schulsozialpädagogische Beratung zu erhalten.

Kommunikation & Netiquette

Das Gymnasium Fürstenried verfügt wie inzwischen viele Schulen über das sogenannte Elternportal. Dieses erleichtert in vieler Hinsicht die Kommunikation zwischen Eltern und Schule. Neben der Möglichkeit der Abmeldung Ihrer Kinder in Krankheitsfällen (siehe Kapitel: “Regelungen in Krankheitsfällen”), bietet das Elternportal die direkte Kommunikation mit den Lehrkräften. Folgende Hinweise zur Kommunikation mit den Lehrkräften bitten wir dabei stets zu beachten:

  • Mit unseren Lehrkräften ist besprochen, dass Sie als Eltern innerhalb von drei Arbeitstagen (ausschließlich Samstag) die Rückantwort einer Lehrkraft erwarten dürfen.
  • Vor der Kontaktaufnahme bitten wir Sie, grundsätzlich zu überlegen, wer konkret AnsprechpartnerIn ist.

In der Regel sollten die Kommunikationswege folgendermaßen und nacheinander beschritten werden:

1. Schritt: Fachlehrkraft für fachliche sowie die Lehrkraft betreffende Fragen bzw. Klassenleitung für pädagogische Fragen zur Klasse. Bei Fragen zur gesamten Klasse bietet sich ggf. auch der Weg über die von Ihnen gewählten KlassenelternsprecherInnen ganz besonders gut an.

2. Schritt: Träger schulischer Aufgaben und Funktionen (z.B. Schulpsychologin, Verbindungslehrkräfte [speziell für SchülerInnenangelegenheiten], Schullaufbahnberatung, Stufenbetreuung)

3. Schritt: Schulleitung

 

Sprechstundenanfragen und Terminvereinbarung sollten über das Elternportal in dem dafür vorgesehenen Modul erfolgen, spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin.

Nein, Auskünfte über Noten und Korrekturen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in einem persönlichen Gespräch, nicht aber über das Elternportal erfolgen.

Nein, Auskünfte über Unterrichtsstoff und Hausaufgaben können über das Elternportal grundsätzlich nicht erteilt werden. Im Falle der Erkrankung eines Schülers oder einer Schülerin muss er oder sie sich nach wie vor selbst über MitschülerInnen über den versäumten Unterrichtsstoff informieren.

Wir bitten sehr darum, diesen Kommunikationsweg behutsam und mit der gebotenen Achtsamkeit zu nutzen und dabei stets die Formen des höflichen und respektvollen Miteinanders zu wahren. Die Einführung dieses Kommunikationsweges wurde im Vorfeld mit dem örtlichen Personalrat und dem Elternbeirat ausführlich besprochen. Die Aufarbeitung von potenziell konfliktträchtigen Themen sollte nicht auf diesem Wege erfolgen. Bitte suchen Sie hierfür nach wie vor unbedingt den persönlichen Kontakt zu den Lehrkräften Ihrer Kinder.
Für persönliche Mitteilungen, die nur Ihr Kind betreffen, eine wertschätzende Rückmeldung, ein Angebot zur Unterstützung oder gar ein Lob oder einfach nur ein Dankeschön eignet sich dieses Modul andererseits sicher ganz hervorragend – natürlich in beide Richtungen!

Regelung in Krankheitsfällen

Bitte informieren Sie uns umgehend bis spätestens 07:45 Uhr über das Elternportal (in Ausnahmefällen sind wir auch telefonisch mit Anrufbeantworter erreichbar: 089 / 233 – 43120). Entschuldigungen über Geschwister-, Nachbarskinder oder Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen wir nicht akzeptieren.
Teilen Sie uns eventuell länger andauernde Erkrankungen möglichst frühzeitig mit, damit wir die Dauer entsprechend vermerken können. Sollte ein Krankheitszeitraum nicht absehbar sein, ist es dringend notwendig, das Sekretariat täglich zu informieren und Ihr Kind zu entschuldigen. Bei telefonischer Verständigung ist zusätzlich die schriftliche Mitteilung mit Originalunterschrift der/des Erziehungsberechtigten innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (Bayerische Schulordnung, § 20 Abs. 1). Daher melden Sie bitte Ihr Kind am besten über das Elternportal krank.
Ist Ihr Kind nicht entschuldigt und wir erreichen unter den von Ihnen genannten Telefonnummern (bis spätestens 8.30 Uhr) niemanden, sind wir verpflichtet, die Polizei einzuschalten, um den Verbleib Ihres Kindes zu klären.

 

Ab dem vierten Krankheitstag (Schultage) Ihres Kindes muss ein ärztliches Zeugnis (Bescheinigung vom Arzt oder Attest) vorgelegt werden.

Bei einer Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (z. B. schriftliche und mündliche Schulaufgaben sowie Kurzarbeiten) benötigen wir eine ausreichende Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Bei Erkrankung am Nachholtermin muss ein ärztliches Zeugnis (BaySchO § 20 Abs. 2) vorgelegt werden – unabhängig von der Zahl der Erkrankungstage. Dieses muss

  • eine Aussage über die Prüfungsfähigkeit am Tag des Leistungsnachweises beinhalten;
  • am selben Tag durch einen persönlich aufgesuchten Arzt ausgestellt sein;
  • spätestens 10 Kalendertage nach dem Nachholtermin des Leistungsnachweises der Schule vorliegen.

Nein, wägen Sie bitte stets ab, ob ein leichtes Unwohlsein oder ein kleinerer Schmerz die Abwesenheit Ihres Kindes vom Unterricht rechtfertigt. Andererseits ist ein „Hineinschleppen“ in die Schule, z. B. nur um an einer Schulaufgabe teilzunehmen, im Falle einer Erkrankung – schon aus Rücksicht auf andere – auch nicht angezeigt. Zudem muss ein begonnener Leistungsnachweis als Teilnahme gewertet werden.

Rückdatierte ärztliche Atteste bzw. Bescheinigungen (max. zwei Tage rückdatiert) müssen ausreichend begründet sein und werden nur in Ausnahmefällen von der Schulleitung akzeptiert. Sollten Zweifel an einer ärztlichen Attestierung/Bescheinigung bestehen, kann die Schulleitung das Fernbleiben vom Unterricht als unentschuldigt werten oder ein schulärztliches Attest verlangen. Bei unentschuldigtem Fehlen im Fall eines angekündigten Leistungsnachweises wird generell die Note 6 (ungenügend) erteilt.
Bei Abschlussprüfungen oder Nachschreibeterminen werden ausschließlich amtsärztliche Zeugnisse/Atteste/Bescheinigungen akzeptiert, die am Prüfungstag selbst ausgestellt worden sind.

Nein, Teilkrankschreibungen an einem Tag sind nicht möglich. Wer am Morgen krank gemeldet wird, ist den ganzen Tag krankgeschrieben und kann nicht mehr am Unterricht des Tages teilnehmen.

Nein, wer eine Verletzung hat und nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, ist zur Präsenz im Sportunterricht (und allen anderen Fächern) verpflichtet. Weitere Informationen zum Sportunterricht gibt es hier.

Beurlaubung & Befreiung

Grundsätzlich gilt in Bayern die Schulpflicht BayEUG (Art. 35, 36), wodurch Ihr Kind zur Anwesenheit verpflichtet ist. Eine Befreiung ist nur „auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen“ BaySchO (§ 20) möglich. Daher ist es unsere Pflicht, gewissenhaft zu prüfen, ob ein begründeter Ausnahmefall zutrifft. Ein begründeter Ausnahmefall ist z.B. die Beerdigung eines unmittelbaren Angehörigen. Brückentage, frühzeitige Urlaubstage (wegen Reisekosten) können nicht gestattet werden. Damit es keine Missverständnisse gibt, bitten wir Sie daher erst zu fragen, ob eine Beurlaubung bzw. Befreiung möglich ist, und dann planen. Die bereits feststehende Planung allein ist kein begründeter Ausnahmefall.

Sie finden einen Antrag auf Beurlaubung bzw. Befreiung im Elternportal oder auf unserer Homepage. Die Anträge müssen schriftlich (nicht über das Elternportal) eingereicht werden. Der Antrag muss spätestens (!) eine Woche vorher vorliegen. Wenn Antrag von der Schulleitung gebilligt wird, erhalten Sie bei Reisen eine Bescheinigung der Schule. Auch bei längeren Sportunfällen ist ein Antrag auf Befreiung nötig. Eine Beurlaubung kann bei längeren Sportunfällen aber nicht gewährt werden, da die Schul- und damit Präsenzpflicht bestehen bleibt (siehe „Regelungen in Krankheitsfällen”).